Liebe Mitglieder,
wir laden Euch herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 18. November 2026 um 18.30 Uhr, in der Aula der Hauptschule Husen (Husener Eichwaldstraße 270, 44319 Dortmund-Husen) statt.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand
2. Feststellung der satzungsgemäßen Einladung
3.Gedenken an die Verstorbenen
4. Bericht des 1. Vorsitzenden
5. Berichte der Abteilungsleiter/innen
6. Bericht des Vorstands Finanzen
7. Bericht der Kassenprüfer/innen
8. Aussprache über die Berichte
9. Genehmigung des Etats
10. Entlastung des Vorstandes
11. Wahl eines/r Versammlungsleiters/in
12. Wahl des Vorstandes
13. Bestätigung der Ressortleiter/innen
14. Wahl der Kassenprüfer/innen
15. Abstimmung über Beitritt ins Qualitätsbündnis NRW und damit verbundene Satzungsänderung
16. Ggf. weitere satzungsgemäß gestellte Anträge
17. Ehrung der Jubilare
18. Sonstiges
Anträge müssen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung schriftlich per Brief oder E-Mail an den Vorstand gestellt werden (Kontaktdaten siehe unten).
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Abstimmung über Beitritt ins Qualitätsbündnis NRW (Kinderschutz im Sport) und damit verbundene Satzungsänderung
Für den Beitritt in das Qualitätsbündnis NRW (Kinderschutz im Sport) sind nachstehende Satzungsänderungen notwendig. Über die Änderung wird auf der Jahreshauptversammlung abgestimmt. Für eine Änderung der Satzung ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig.
§ 2 Zwecke
1. Der Verein verfolgt……
2. Zweck des Vereins…..
3. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie seelischer, körperlicher oder sexualisierter Art ist. Der Verein verpflichtet sich, Maßnahmen zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durchzuführen.
4.Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, eine respektvolle, faire und kameradschaftliche Grundhaltung untereinander zu zeigen.
5. Die Trainer, Trainerassistenten, Übungsleiter und Helfer unterzeichnen den Ehrenkodex in regelmäßigen Zeitabständen. Sie sind mit der Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses für ihre Tätigkeit im Verein einverstanden.
§ 9 Ausschluss
1. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied
•…Zahlungsverpflichtung
•…Verstöße…..
•….Interessen des Vereins…..
• in Ausübung seiner Funktion mit Bezug zum Verein in regelmäßigem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht und eine der in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Straftaten begeht. Eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung ersetzt im Vereinsstrafverfahren die Feststellung der Tatbegehung.
• im Zusammenhang mit dem Vereinsleben eine der in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Straftaten begeht.
§ 30 Datenschutz
1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
2. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
a. Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
b. Das Rechte auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO
c. Das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO
d. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO
e. Das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
3. Den Organen des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugönglich zu machen oder anderweitig zu nutzen.
Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der vorgenannten Personen aus dem Verein hinaus.
4. Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der DS-GVO und dem BDSG hat der Vorstand eine Datenschutzerklärung für den TV Eintacht Husen-Kurl 1893 e.V. beschlossen, die im Einzelnen auf der Homepage einsehbar ist.
