EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-VGO)

Liebe Mitglieder/innen,

durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-VGO) am 25.05.2018 werden die wesentlichen datenschutzrelevanten Bestimmungen vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in die DS-GVO verlagert. Auch für uns als Sportverein gelten somit ab dem 25.05.2018 die Bestimmungen der DS-GVO. Da das Datenschutzniveau in Deutschland aber bereits durch das vorhandene BDSG sehr hoch ist, werden sich die Änderungen in Grenzen halten. Größere Änderungen gibt es aber im Bereich der Informationspflicht. Diesen werden wir nachkommen und ab sofort noch deutlicher erklären, für welche Zwecke die Daten unserer Mitglieder/innen benutzt werden.

Sie erhalten eine gesonderte Information, wenn Ihre Daten, z.B. bei Kündigung der Mitgliedschaft, gelöscht wurden und wir werden transparent angeben, für welche Zwecke Ihre Daten verwendet werden. Wir versichern, dass wir die Daten unserer Mitglieder/innen ausschließlich für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeiten. Dazu zählen unter anderem die Anlegung von Mitgliederlisten für die Übungsleiter/innen, Einladungen zu Versammlungen (z.B. Jahreshauptversammlung) und Beitragseinzüge. Die Daten der Mitglieder unserer Handballabteilung werden neben den oben genannten Zwecken auch zur Organisation des Spielbetriebes genutzt. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten zur Teilnahme am Wettkampf-, Turnier- und Spielbetrieb der Landesfachverbände an diese weitergeleitet. Ferner werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung auf der Internetseite des Vereins (www.tve-husen-kurl.de), in den sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.

Auf unserer Homepage haben wir alle weiteren Informationen unter dem Menüpunkt Datenschutz, den Sie direkt auf der Startseite finden, zusammengefasst. Wir werden weiterhin professionell und sorgsam mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und diese nur für die genannten Vereinszwecke verwenden. 

Der Vorstand

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