Am 13.12.2019 fand in der Kleingartenanlage Loheide die jährliche Weihnachtsfeier des Gesamtvereins statt. Neben dem gewohnt leckeren Essen und vielen netten Gesprächen standen natürlich auch die traditionellen Ehrungen der Jubilare auf dem Programm. In diesem Jahr feierten insgesamt 16 Personen, die seit 25, 40, 50 oder sogar bereits seit 60 Jahren Mitglied im Verein sind, ihr Jubiläum. Neun dieser Jubilare waren am Freitag vor Ort und wurden von Cathrin Versen (Jugendwartin) und Maximilian Roeren (2. Vorsitzender) geehrt.
Von links: Maximilian Roeren (2. Vorsitzender), Ursula Maas (50 Jahre), Angela Zimmermann (25 Jahre), Erika Wrede (50 Jahre), Margaux Serwe (25 Jahre), Helga Dißel (25 Jahre), Hans Kostross (50 Jahre), Klaus Grön (60 Jahre), Werner Frohnert (60 Jahre), Erich Lindemann (60 Jahre), Cathrin Versen (Jugendwartin)
Einladung zur Weihnachtsfeier 2019
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Liebe Vereinsmitglieder/-innen,
wir laden Euch herzlich zur diesjährigen Weihnachtsfeier des Turnverein Eintracht Husen-Kurl 1893 e.V. ein. Gemeinsam mit Euch möchten wir das Jahr ausklingen lassen. Die Feier findet am
Freitag, 13. Dezember 2019, um 19.00 Uhr im Gartenlokal „Loheide“ in Dortmund-Husen
statt.
Es erwartet Euch ein Abend mit einem abwechslungsreichen, musikalischen und kulinarischen Programm sowie weiteren kleinen Highlights. Im Anschluss an das Programm möchten wir den Abend unter der musikalischen Leitung unseres DJ´s ausklingen lassen.
Eintrittskarten gibt es bei allen Übungsleiter/-innen sowie den Vorstandsmitgliedern für 10€ (Mitglieder/-innen) bzw. 15€ (Nichtmitglieder/-innen) zu erwerben. Der Betrag kann entweder bar oder per Überweisung auf das u. g. Vereinskonto überweisen werden. Da wir nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung haben, bitten wir um frühzeitigen Erwerb der Karten.
Wir freuen uns auf eine schöne gemeinsame Feier mit Euch!
Am kommenden Samstag, 09.11.2019, wird es im Rahmen unseres Heimspieltages eine Trikotaktion zur Finanzierung neuer Jugendtrikots geben. Wir freuen uns über jeden Euro und hoffen auf große Beteiligung.
Rewe-Aktion „Scheine für Vereine“ – Der TVE ist dabei
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Seit Mitte Oktober läuft die Aktion „Scheine für Vereine“ des Lebensmitteleinzelhändlers REWE. Ab einem Einkaufswert von 15,00 € bekommt man die sogenannten Vereinsscheine. Die Vereinsscheine können online für einen registrierten Verein eingelöst werden. Der Verein kann diese Scheine dann gegen Prämien eintauschen. Als Prämien gibt es verschiedenste Sportgeräte, sportliches Zubehör wie Bälle oder Leibchen, aber auch Elektrogeräte wie einen Grill. Das Alles können wir ziemlich gut gebrauchen! Deswegen machen wir – der TV Eintracht Husen-Kurl – bei der Aktion „Scheine für Vereine“ mit! Wir freuen uns über jede/n, die/der ihren/seinen Vereinsschein für den TVE einlöst.
So geht’s:
Ab 15,00 € Einkaufswert einfach an der Rewe-Kasse nach den Vereinsscheinen fragen
Die Homepage aufrufen und auf „Vereinsschein hier einlösen“ klicken
Über die Suche findet man dann ganz schnell den TV Eintracht Husen-Kurl
Nun muss nur noch der Code des Vereinsscheins eingeben werden
Vielen Dank!
Sie möchten es noch einfacher haben? Dann senden Sie uns die Codes Ihrer Vereinsscheine doch einfach per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu und wir lösen die dann ein.
Wir freuen uns über jede Unterstützung!
Außerordentliche Mitgliederversammlung 2019
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Sehr geehrte Mitglieder,
hiermit möchten wir Sie recht herzlich zur ausordentlichen Mitgliederversammlung des TV Eintracht Husen-Kurl einladen. Die Versammlung findet am
Mittwoch, 7. August 2019 um 19.00 Uhr,
im Vereinsheim des SC Husen-Kurl,
Husener Eichwaldstraße 259, 44319 Dortmund
statt.
Leider müssen wir die neue Vereinssatzung, die wir auf der Jahreshauptversammlung im März verabschiedet haben, noch einmal in einigen kleinen Punkten ändern und gemeinsam darüber abstimmen.
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen!
§15, Absatz 3 Alt: Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 10 Kalendertagen grundsätzlich auf der Vereinshomepage unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Bei fehlendem Internetanschluss von Mitgliedern wird durch Vereinspublikationen oder Aushängen am Vereinsheim eingeladen. Die Tagesordnung setzt der Vorstand durch Beschluss fest. Neu: Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 21 Kalendertagen grundsätzlich durch EMail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Bei fehlendem Internetanschluss von Mitgliedern wird öffentlich durch Ortspresse oder Aushängen im Aushang am Vereinsheim eingeladen. Die Tagesordnung setzt der Vorstand durch Beschluss fest.
§18, Absatz 1 Alt: Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem/der: • 1. Vorsitzenden, • 2. Vorsitzenden und • Vorstand Finanzen Dem Gesamtvorstand gehört der Vorstand nach § 26 BGB und die im § 19 Abs. 1 genannten Abteilungsleiter an. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Gesamtvorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten. Dies gilt auch im Falle des Online-Bankings für Bankgeschäfte. Neu: Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem/der: • 1. Vorsitzenden, • 2. Vorsitzenden und • Vorstand Finanzen
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch diese Mitglieder vertreten. Dies gilt auch im Falle des Online-Banking für Bankgeschäfte.
§18, Absatz 4 Alt: Bei vorzeitigem Ausscheiden oder bei Amtsniederlegungen vertreten sich die Personen nach § 18 Abs. 1 der Satzung in der genannten Reihenfolge bis zur Amtsübernahme durch den neuen Vorstand. Neu: Bei vorzeitigem Ausscheiden oder bei Amtsniederlegungen vertreten sich die Personen nach § 18 Abs. 1 und ggf. nach § 19 Abs. 1 in der genannten Reihenfolge bis zur Amtsübernahme durch den neuen Vorstand.